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Am 10. Dezember wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen - zur Erinnerung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Das Recht auf Leben und die Menschenwürde stehen im Zentrum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Doch auch über 60 Jahre nach ihrer Verabschiedung bleibt noch viel zu tun. Beispiel Wasser: Alle 20 Sekunden stirbt weltweit ein Kind an den Folgen von mangelhafter Hygiene, verschmutztem Wasser und verunreinigter Nahrung. Fast 900 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 2,5 Milliarden Menschen keine Toilette. Die Bundesregierung setzt sich daher für die internationale Anerkennung und praktische Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung ein.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember erklären Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel:

„Noch immer sterben zu viele Kinder in den ärmsten Weltregionen an verunreinigtem Wasser. Wir setzen uns daher für die internationale Etablierung eines Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung ein. Damit leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Außen- und Entwicklungspolitik ist immer auch Menschenrechtspolitik. Nur wo Menschenrechte beachtet werden, können sich Menschen selbst aus der Armut befreien und Entwicklung wird auf Dauer möglich. Das Recht auf Wasser ist ein gutes Beispiel dafür. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung des Rechts auf Wasser in unseren Partnerländern. Allein in Afrika südlich der Sahara werden bis 2015 durch unsere Arbeit 30 Millionen Menschen Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung erhalten.“

Gemeinsam mit Spanien hat Deutschland im Jahr 2006 eine Initiative zur weltweiten Anerkennung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung gestartet, die bislang u.a. die Verabschiedung unterschiedlicher Resolutionen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und die Ernennung der unabhängigen Expertin Catarina de Albuquerque zur Folge hatte. Durch den Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte hat das BMZ die Umsetzung der Menschenrechte fest in der Entwicklungszusammenarbeit verankert. Die Umsetzung des Rechts auf Wasser – einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – spielt dabei eine wichtige Rolle.

Quelle: Auswärtiges Amt