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Dazu passend fordern 72 Prozent die allgemein gültigen Umgangsregeln, die in der physischen Welt gelten, auch für das Internet ein; nur eine Minderheit von 15 Prozent ist der Meinung, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet generell umsonst zugänglich sein sollten. Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2013 (DCN-Studie), die heute vom Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) in Berlin vorgestellt wurde.

Vor dem Hintergrund der 2012 intensiv geführten öffentlichen Diskussionen um das Urheberrecht fokussiert die auf Grundlage einer repräsentativen Befragung erstellte Studie in ihrer dritten Auflage ausschließlich auf die Einstellungen und Kenntnisse der Bevölkerung zu diesem Themenkomplex. Dabei zeigt sich eine deutliche Kluft zwischen dem Interesse der Deutschen auf der einen und den Antworten der politischen Parteien auf der anderen Seite: Obwohl sich rund die Hälfte der Bevölkerung für die Debatte um das Urheberrecht interessiert, kennt die große Mehrheit der Deutschen (69 Prozent) die konkreten Standpunkte der Parteien zu diesem Thema nicht.

Mediennutzung im Internet: Fairness geht vor!
Zwei Drittel der Bevölkerung bewertet es als unfair, wenn einige Menschen illegale Angebote nutzen, während diejenigen, die sich legal verhalten, dafür zahlen müssen. 61 Prozent befürchten, dass Verluste durch Urheberrechtsverletzungen in die legalen Medien-Angebote eingepreist werden und diese verteuern. Dementsprechend finden auch bisher gängige Rechtfertigungsstrategien für Urheberrechtsverletzungen kaum mehr Zuspruch. So vertritt nur sechs Prozent der Bevölkerung die Auffassung, illegales Filesharing sei nicht so schlimm, weil es so viele machten.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:
“Die Menschen haben ein feines Gespür für faule Ausreden und akzeptieren Urheberrechtsverletzungen nicht. Sie wissen, dass diese zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Die Politik sollte dafür sorgen, dass der Ehrliche nicht länger der Dumme ist und endlich wirksame Instrumente der Rechtsdurchsetzung auf den Weg bringen.“

Wachsende Zufriedenheit mit dem legalen Angebot
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist mit dem existierenden legalen Online-Angebot zufrieden. Mit 80 Prozent bleibt die Quote zufriedener Nutzer von Online-Musikangeboten auf einem konstant hohen Niveau, bei den E-Books (76 Prozent) sowie Spielfilmen und Fernsehserien (71 Prozent) konnten sogar Steigerungen der Zufriedenheit im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Als Vorteil kostenpflichtiger Angebote benannten 69 Prozent der Bevölkerung die Unterstützung der Urheber und Künstler. Rechtskonformes Verhalten ist ein wesentlicher Grund für 76 Prozent, solche Internetplattformen zu nutzen.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Ob Buch, Film oder Musik: Die Rechteinhaber haben sich innovativen Vertriebswegen geöffnet und ihre Inhalte – trotz der bekannten Risiken durch illegale Nutzungen – in unterschiedlichen digitalen Kontexten lizenziert. Wir werden uns weiterhin den digitalen Herausforderungen stellen und die Angebote im Schulterschluss mit den Services entlang der sich stetig ändernden Nutzungsgewohnheiten optimieren. Allein: Ein gutes Angebot macht noch keinen fairen Markt. Nach wie vor fehlt es an Rahmenbedingungen, die einen funktionierenden Wettbewerb im Internet ermöglichen und die Investitionen aller, die Güter im Internet legal vertreiben, schützen. Ein Blick auf Entwicklungen wie den 3D-Drucker zeigt im Übrigen, dass wir hier schon lange nicht mehr über ein paar Musikfiles sprechen, sondern zunehmend auch andere Industriezweige betroffen sein werden.“

Wachsendes Bewusstsein für mögliche Urheberrechtsverletzungen
84 Prozent der Menschen wissen, dass illegales Filesharing rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. Sogar 96 Prozent der Deutschen ist bekannt, dass das Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte aus Peer-to-Peer-Netzen verboten ist. Und nur zwei Prozent der Einwohner ab 10 Jahren halten das Anbieten von Musik, E-Books, Filmen und TV-Serien über solche Netze für erlaubt. Auch über die Illegalität des Zugänglichmachens von urheberrechtlich geschützten Inhalten über die meisten anderen Online-Plattformen ist das allgemeine Bewusstsein sehr hoch und liegt zwischen 96 Prozent (Blogs/Foren) und 98 Prozent (BitTorrent und Verzeichnisdienste). Eine Einschränkung gilt für soziale Netzwerke: Bei Facebook & Co. wähnt sich fast jeder Zehnte (9 Prozent) auf der rechtlich sicheren Seite, wenn er dort fremde Kreativinhalte öffentlich zugänglich macht. Besonders hoch ist dieser Anteil bei den Teenagern: Unter diesen hält nahezu jeder Sechste das Einstellen von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten in soziale Netzwerke für erlaubt.

Trotz dieses insgesamt hohen Kenntnisgrads fällt es nur etwas über einem Drittel der Bevölkerung leicht, zwischen legalen und illegalen Online-Angeboten zu unterscheiden.

Dazu GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy: „Das abstrakte Wissen über ‚legal oder illegal?‘ ist sehr ausgeprägt; in der konkreten Nutzungssituation im Internet werden viele dann aber verunsichert. Das liegt oft daran, dass illegale Anbieter sich professionalisiert haben. Dies gilt nicht zuletzt für die Gestaltung ihres Angebots, etwa durch die Vermietung von Werbeplätzen. Leider lassen viele Unternehmen dort auch werben – sogar namhafte. Das trägt zur Verwirrung der Nutzer bei, denn dies erweckt bei vielen irrtümlich den Eindruck die besuchte Seite sei legal. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Das Naheliegendste und Effektivste ist ein allgemeines Verbot der Werbung auf illegalen Seiten, das von der Werbewirtschaft aktiv mitgetragen wird. Damit würde zum einen die Verwirrung der Nutzer eingeschränkt. Zum anderen würden dadurch die illegalen Profite der digitalen Hehler erheblich reduziert, ihre illegalen Angebote ausgedünnt und es würde mehr Raum für legale Angebote geschaffen.“

Weitreichende Zustimmung zu Sanktionen und Warnhinweisen
Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung hat Verständnis für die Bemühungen der Kreativwirtschaft um einen verbesserten Rechtsschutz im Internet. Wie in den Jahren zuvor werden dabei Warnhinweise als zielführendes Instrument wahrgenommen, um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Mit 70 Prozent befürworten mehr als zwei Drittel der Bevölkerung eine solche Mitteilung vom Provider bei illegalen Downloads. 58 Prozent halten solche Warnhinweise auch für wirksam – mit steigender Tendenz: Gingen 2011 noch 29 Prozent der Bevölkerung davon aus, dass Internetnutzer das urheberrechtsverletzende Downloaden oder Zugänglichmachen bereits nach den ersten Warnhinweis einstellen würden, waren es 2012 schon 35 Prozent. Auch die Akzeptanz für Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen ist generell stark gestiegen. So befürworten 57 Prozent der Befragten eine Geldbuße für Downloader (53 Prozent im Vorjahr) und sogar 88 Prozent für Anbieter – eine Steigerung um 11 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Über die Studie zur Digitalen Content-Nutzung
Die von der GfK durchgeführte DCN-Studie wurde gemeinsam vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI), dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) beauftragt. Ziele der Untersuchung waren die Ermittlung des Rechtsbewusstseins sowie der Konsumenteneinstellungen zum digitalen Medienangebot, Urheberrechtsverletzungen und Sanktionen. Befragt wurden innerhalb des GfK Media*Scope 10.000 Personen, die repräsentativ für 67,8 Mio. Deutsche ab zehn Jahren sind.

Quelle: Bundesverband Musikindustrie e. V. / Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. / Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.

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