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Im Kontext der Debatte forderten hochrangige Vertreter der deutschen Bibliotheksverbände, dass das Urheberrecht insbesondere hinsichtlich der digitalen Nutzung von Daten und Werken in der Wissenschaft dringend überarbeitet werden müsse; das derzeitige Urheberrecht sei für die Belange von Wissenschaft und Forschung viel zu eng. „Das althergebrachte Recht geht davon aus, dass im Zweifel immer jeder Rechteinhaber gefragt werden muss, ob er mit dieser oder jener Werknutzung einverstanden ist“, kritisierte Dr. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), am Rande der Podiumsdiskussion. „Das ist in vielen Fällen aber völlig impraktikabel – die heutige Wissenschaft hantiert mit riesigen Datenmengen. Da kann unmöglich jeder vorher gefragt werden, der irgendwie zu diesen Daten beigetragen hat“, betonte Simon-Ritz. „Eine faire Beteiligung der Urheberrinnen und Urheber ließe sich auch mit viel weniger Verwendungsverboten erreichen.“

Die umfangreiche Studie der renommierten Rechtsprofessorin Katharina de la Durantaye habe vor zwei Jahren gezeigt, dass der deutsche Gesetzgeber jederzeit erhebliche Erleichterungen für Wissenschaft und Forschung auf den Weg bringen könne, ohne gegen europarechtliche Schranken zu verstoßen. Noch besser aber sei es, wenn die sowieso anstehende Überarbeitung des europäischen Urheberrechts genutzt werden könne, um die bestehenden Verwendungsverbote zu lockern.

Dr. Heinz-Jürgen Lorenzen, Präsident der Bundesvereinigung Bibliothek & Information Deutschland (BID), sieht trotz guter Entwicklungen bei der Nutzung digitaler und physischer Bibliotheksangebote ebenfalls großen Nachholbedarf in Urheberrechtsfragen: „Wir können selbstbewusst feststellen, dass die digitalen Medien eine Bereicherung und Verbesserung unserer traditionellen Angebote darstellen – trotz der Hürden, die in urheberrechtlicher Hinsicht immer noch zu hoch sind. Es kann nicht sein, dass die digitale Ausleihe von E-Books nicht möglich ist, weil namhafte Verlage ihre Produkte dafür nicht freistellen. Es kann nicht sein, dass die Ausleihe derartiger Medien teilweise jährlich das Gleiche kosten soll wie sonst die Ausleihe eines Buches gleichen Inhaltes für das gesamte Buchleben. Zur Beseitigung derartiger Hürden, die Bibliotheken – wenn man es in aller Konsequenz überlegt – in der Steinzeit belassen würden, benötigen wir die nachhaltige politische Unterstützung." Diesbezüglich seien die Digitale Agenda von Frau Staatsministerin Grütters und die Forderung nach der Angleichung der Bedingungen für digitale Ausleihen an die Bedingungen der Ausleihen in der analogen Welt zu begrüßen.

Quelle: 6. Bibliothekskongress Leipzig 2016

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