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Ohne eine Entwicklungsgarantie für die sich gerade heute dynamisch entfaltenden Formen von Kultur-, Sprach-, Medien- und Meinungsvielfalt kann Europa nicht in die anstehenden letzten TTIP-Verhandlungsrunden gehen. Inhalt hat Vorfahrt. Darüber hinaus brauchen wir Technologieneutralität. Die Schutzmechanismen müssen also unabhängig von genutzten technologischen Verbreitungskanälen gelten und das auch im Hinblick auf noch nicht absehbare technologische Entwicklungen in der Zukunft. Der gesellschafts- und ordnungspolitische Gestaltungsspielraum für eine Politik der Vielfalt der Inhalte und Ausdrucksformen muss zugesichert sein.

Ich begrüße ausdrücklich den gestern dokumentierten Willen der Bundesregierung, diese Prinzipien in den vier wesentlichen Kapiteln des TTIP-Abkommens zu verankern: beim Marktzugang für Dienstleistungen, bei Investitionen bezogen auf indirekte Enteignungen, bei Telekommunikation und dem elektronischen Geschäftsverkehr. Nur wenn dies gelingt, haben wir eine innovative europäische Antwort auf Globalisierung und technologische Konvergenz. Ich werde mich intensiv bei den UNESCO-Nationalkommissionen in allen EU-Ländern für diese Prinzipien einsetzen. Denn diese Position muss in allen Mitgliedstaaten gehört und mitgetragen werden.

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen werden auch Auswirkungen auf Südamerika, Afrika und Asien haben: 10 Jahre nach der Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist es höchste Zeit, das Fair Trade Prinzip auch und gerade für Kunst und Kulturgüter energisch zwischen den 138 Vertragsstaaten voranzubringen. Die von der internationalen Gemeinschaft jüngst verabschiedete Nachhaltige Entwicklungsagenda 2030 bietet dafür einen passenden Aktionsrahmen."

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

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