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„Sorgsam umgesetzte inklusive Bildung ist gute Bildung für Hochbegabte genauso wie für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Denn von einer individuellen Förderung profitieren alle Kinder. Doch das deutsche Bildungssystem ist trotz vieler Fortschritte noch weit davon entfernt, inklusive Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Zwar sind inzwischen in den Schulgesetzen der Länder rechtliche Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen geschaffen worden. Darin sind zum Teil jedoch nach wie vor Einschränkungen einer inklusiven Bildung enthalten, die auch dem individuellen Recht auf Besuch einer allgemeinen und berufsbildenden Schule entgegenstehen. Das müssen wir ändern und Inklusion im Bildungswesen endlich als Chance verstehen“, fordert Ute Erdsiek-Rave, Ministerin a.D. und Vorsitzende des DUK-Expertenkreises Inklusive Bildung.

Inklusive Bildung ist auf der Grundlage des Völkerrechts in Deutschland gesetzlich verankert. Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Chancen offen stehen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, einer Behinderung, Herkunft, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Die von der Weltgemeinschaft verabschiedete Globale Nachhaltigkeitsagenda schreibt in Ziel 4 fest: „Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern.“ Die UNESCO ist für die internationale Koordination und das Monitoring dieses Ziels verantwortlich.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission