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Die Wiener Philharmoniker haben sich die Wortmarke "Neujahrskonzert" schützen lassen – und gehen bereits rechtlich gegen das Wiener Hofburg Orchester vor.

Das Wiener Hofburgorchester erhielt als bisher einziger der zahlreichen Veranstalter von Neujahrskonzerten im Auftrag der Wiener Philharmoniker ein Schreiben der Berliner Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert und in Folge auch von der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei Dr. Albrecht Haller, in welchem das Wiener Hofburgorchester im Sinne der Missachtung des Patentrechtes auf die Verwendung des Begriffes „Neujahrskonzert“ mit einer Klage angedroht wurde.

Erst Mitte 2008 haben die Wiener Philharmoniker beim Patentamt die Wortmarke „Neujahrskonzert“ (AT 247836) eintragen lassen.
Für einen mündigen und ständigen Konzertbesucher ist eine Verwechslung zwischen dem Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker im Wiener Musikverein und dem Neujahrskonzert des Wiener Hofburgorchesters in der Wiener Hofburg kaum möglich.

Quelle: Wiener Hofburgorchester