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Ziel der Förderung ist es, kulturelle Institutionen zu ermutigen, neue Ansätze der Kulturvermittlung zu entwickeln. Dafür stellt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Dadurch sollen vor allem jene Menschen angesprochen werden, die nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Das betrifft Kinder und Jugendliche ebenso wie Erwachsene aller Altersstufen – und zwar völlig unabhängig davon, ob sie auf eine Zuwanderergeschichte zurückblicken oder nicht.

Gefördert werden Projekte, mit deren Verwirklichung noch nicht begonnen wurde. Für Projekte, die 2014 starten, endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2013.

Informationen zu Fördergrundsätzen, zur Antragsstellung und zu bereits geförderten Modellprojekten

Quelle: www.bundesregierung.de

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