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Jens Kerstan, Vorsitzender der GAL-Fraktion, erklärt dazu: „Ich freue mich, dass wir jetzt diese Einigung haben. Dies ist bundesweit der erste Vertrag mit muslimischen Verbänden, Hamburg nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Wir fanden es immer richtig und notwendig, dass es nach den Verträgen mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde auch einen Vertrag mit den Muslimen gibt. Wir haben während unserer Regierungsbeteiligung die Verhandlungen intensiv und aktiv begleitet und vorangebracht. Wir sind uns der gesellschaftspolitischen Dimension dieses Vertrags bewusst und erwarten, dass er positive Impulse setzt und das Verständnis füreinander und Integration erleichtert.“

Katharina Fegebank, Landesvorsitzende der Hamburger Grünen, erklärt: „Diese Einigung nach mehr als fünf Jahren Verhandlungen ist ein richtiges und vernünftiges Signal. Der Vertrag bringt für die muslimischen Religionsgemeinschaften mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit. Dass die islamischen Religionsgemeinschaften nun Verantwortung für den Religionsunterricht erhalten, wird der multikulturellen Lebenswirklichkeit in den Hamburger Schulen gerecht. Dieser Schritt wird dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche andere Glaubensrichtungen besser verstehen, respektieren und ihre Vorurteile abbauen. Dies kann langfristig den friedlichen und respektvollen Umgang miteinander weiter fördern. Wir haben als Partei den Prozess bis zu dieser Einigung in allen Phasen kritisch und konstruktiv begleitet und werden das Ergebnis jetzt mit unseren Mitgliedern diskutieren.“

Hintergrund
Der Kern der Verhandlungen in den letzten Jahren war die Frage, ob die drei Religionsgemeinschaften VIKZ (Islamische Kulturzentren e.V.), SCHURA (Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.) und DITIB (Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) im Sinne des Grundgesetzes als Religionsgemeinschaft anzuerkennen sind. Dazu wurden zwei Gutachten vom jeweiligen Senat in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist nun, dass diese Religionsgemeinschaften von der Stadt Hamburg entsprechend anerkannt werden und damit auch die damit einhergehenden Rechte erhalten. Der Vertrag muss von der Bürgerschaft beschlossen werden, obwohl nur ein Passus zu den muslimischen Feiertagen einer Zustimmung des Parlaments bedarf. Dieses Vorgehen sichert dem Vertrag eine größere Akzeptanz. Da Hamburg mit diesem Vertrag bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt, ist die Beteiligung der Bürgerschaft am gesamten Vertrag wie auch bei den Kirchenstaatsverträgen im Jahr 2006 wichtig und angemessen.

Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen

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