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Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) beschäftigt sich naturgemäß mit dem Urheberrecht und setzt sich seit jeher für eine gerechte Vergütung der Urheber ein. Den im DMV organisierten Musikverlagen ist allerdings auch klar, dass dieses Recht den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden muss. So entsprechen beispielsweise die juristischen Grundlagen der privaten Nutzung nicht mehr den heutigen (und künftigen) technischen Möglichkeiten und der dadurch bedingten Medienrezeption.

Auf seiner Jahrestagung in Offenbach verabschiedete der DMV eine Resolution zur Urheberrechtsdebatte. Folgende Punkte sind dem DMV dabei wichtig:

1. Musikwerke und andere Ergebnisse eines schöpferischen Prozesses dürfen nicht kostenlos für diejenigen sein, die diese Werke kommerziell im Internet nutzen.

2. Eine gerechte Vergütung des Urhebers muss gewährleistet werden.

Deshalb müssen diejenigen, die an der medialen Verbreitung der Musik direkt oder indirekt verdienen, in die Pflicht genommen werden. Service-Provider, Plattform - und Streamingdienstanbieter fordert der DMV auf, endlich rechtsverbindliche Verträge mit den Rechteinhabern zu schließen, damit Kreative angemessen beteiligt werden.

Dabei muss der Zugang zu Inhalten im Netz für den Endverbraucher gewahrt bleiben, ohne dass dieser – auch von der Musikindustrie – durch missbräuchliche Abmahnverfahren kriminalisiert wird.

Aber auch an die Politik, insbesondere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, appellieren die deutschen Musikverleger, endlich zu handeln und die Überarbeitung des Urheberrechts nicht länger auf Kosten der Urheber hinauszuschieben. Der DMV steht für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung.

Quelle: DMV - Deutscher Musikverleger-Verband e.V.

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