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Die Beteiligten einigten sich darauf, die Arbeiten an der Konzeption einer gemeinsamen Aufklärungskampagne fortzusetzen. Mit dieser Aufklärungskampagne soll die grundlegende Bedeutung des Urheberrechts für die Existenz der Kreativen und zugleich für die Vielfalt, Innovation und Gestaltungskraft innerhalb der Gesellschaft insgesamt herausgestellt werden.

Positive Resonanz fanden die erfolgversprechenden Arbeiten an einer Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft. Diese Selbstverpflichtung hat zum Ziel, Werbung auf Internetportalen mit illegalen Inhalten zu verhindern, um professionell organisierten Urheberrechtsverletzern die finanzielle Basis ihrer kriminellen Handlungen zu entziehen.

In der Diskussion wurden Präzisierungen zum Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" und auch des Umfangs des Auskunftsanspruchs nach § 101 Urheberrechtsgesetz thematisiert. Stark divergierende Rechtsprechung habe hier zu Rechtsunsicherheit für Urheber und Verbraucher geführt. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sicherte daher zu, Klarstellungen in den entsprechenden Vorschriften bis zur Sommerpause zu prüfen. Auch bei der Frage der Deckelung von Abmahngebühren sagte sie eine Überprüfung der bisherigen Vorschläge zur Höhe des Streitwertes zu.

An die Länder wurde gemeinsam appelliert, die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter zu verbessern. Als ein Vorbild wurde die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) genannt. Darüber hinaus sollte bei der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten die technischen und rechtlichen Spezifika des Internet noch stärker berücksichtigt werden. Die Wirtschaftsvertreter boten an, die Behörden hierbei mit Know-how zu unterstützen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die bereits bestehende internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet fortgeführt werden soll und hohe Beachtung verdient.

Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto: "Rechteinhaber, Diensteanbieter und nicht zuletzt die Nutzer haben ein gemeinsames Interesse an der Entwicklung neuer, attraktiver Inhalte. Ein wirksames Urheberrecht ist hierfür Voraussetzung. Ich freue mich daher, dass in offener und konstruktiver Atmosphäre viele konkrete Vorschläge gemacht worden sind, die - wenn sie konsequent umgesetzt werden - den Schutz des geistigen Eigentums nachhaltig verbessern können. Wir sind ein gutes Stück weitergekommen."

Der "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie" wird nach der Sommerpause fortgesetzt.


Quelle: BMWI

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