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Die offenbar geplante Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes wird den Kunsthandel empfindlich treffen. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kunstmarktes wird sich verschlechtern und die Erwerbschancen innovativer, kleiner Galerien werden sich verringern. Dieses widerspricht allen Aussagen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Aus Sicht der EU-Kommission ist der in Deutschland existente ermäßigte Umsatzsteuersatz für bildende Kunst rechtswidrig. Deshalb hat die EU die Bundesregierung zu dessen Abschaffung aufgefordert. Der Deutsche Kulturrat spricht sich dezidiert gegen eine Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für bildende Kunst aus.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung auf, sich unverzüglich für eine Änderung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie stark zu machen, damit Gegenstände der bildenden Kunst uneingeschränkt nach nationalem Recht mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden können.

Da diese Änderung im europäischen Recht einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sieht der Deutsche Kulturrat die Bundesregierung jetzt gefordert, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Verschlechterung der Rahmenbedingungen des heimischen Kunstmarktes zu ergreifen. Dabei geht der Deutsche Kulturrat davon aus, dass die Bundesregierung mit der Abschaffung des ermäßigten Umsatz-steuersatzes ausschließlich darauf abzielt, dem angedrohten Vertragsverletzungs-verfahren zu entgehen und keinen fiskalischen Nutzen ziehen will.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

- im Rahmen der Möglichkeit der EU-Mehrwertsteuerrichtliche Verkäufe direkt vom Künstler weiterhin mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent besteuern, wie es beispielsweise in Frankreich gemacht wird,

- eine Verbesserung der Margenbesteuerung ähnlich den in Frankreich für den Bereich des Kunsthandels geltenden Regelungen, so dass eine pauschale Handelsspanne von 25 Prozent des Verkaufspreises als Marge dem regulären Umsatzsteuersatz unterworfen werden kann,

- eine Klarstellung im Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz, dass die Margenbesteuerung auch für neue Werke gilt,

- eine Verstärkung der Messeförderung für den Kunsthandel,

- eine Erhöhung der Ankaufsetats von Museen, damit diese nicht zusätzlich ihre Ankäufe aufgrund höherer Preise verringern.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Jetzt können Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto unter Beweis stellen, wie ernst es ihnen mit der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ist. Schließlich kann es nicht nur darum gehen Existenzgründungen zu fördern, sondern die Rahmenbedingungen für die Kulturwirtschaft so zu gestalten, dass Unternehmen dauerhaft international wettbewerbsfähig sind. Den zu befürchtenden Marktverzerrungen durch den Wegfall des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die bildende Kunst muss durch entsprechende Maßnahmen entschieden entgegen getreten werden.“

Die Resolution des Deutschen Kulturrates „Marktverzerrung durch Mehrwertsteueränderung entgegen wirken“ kann hier abgerufen werden.

Quelle: Deutscher Kulturrrat

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