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Förderung von Hamburger Musiklabels geht in eine weitere Runde

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Dienstag, den 30. August 2011 um 13:03 Uhr
Nach erfolgreichem Start im Vorjahr können Musiklabels auch 2011 Anträge für die Hamburger Labelförderung stellen.
Mit Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro unterstützt die Kulturbehörde seit 2010 Musikveröffentlichungen von kleineren Hamburger Musiklabels. Die Mittelvergabe erfolgt auch 2011 wieder in mehreren Tranchen. Für die dritte und letzte Förderrunde des Jahres 2011 ist eine Bewerbung noch bis zum 5. Oktober 2011 möglich.

Weitere Informationen zur Labelförderung, Kontaktmöglichkeiten für eine persönliche Beratung und Antragstellung online unter www.hamburg.de/labelfoerderung
Mit den Mitteln der Labelförderung sollen Hamburger Musiklabels gestärkt und zugleich motiviert werden, weiter in Hamburg zu produzieren. Die Förderung soll sich damit nicht zuletzt positiv auf den Künstleraufbau auswirken und die Attraktivität Hamburgs als Musikstandort steigern.

Zwei Förderrunden des laufenden Jahres sind bereits abgeschlossen. 18 Projekten wurde eine Förderung zugesagt. Das Gesamtvolumen der Förderung betrug bislang knapp 80.000 Euro, insgesamt stehen für die Labelförderung bis zu 150.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Die unterstützten Veröffentlichungen kommen aus unterschiedlichsten musikalischen Genres von Indie Pop/Rock bis hin zu Chanson, Soul und Jazz. Zum Teil sind es Newcomer-Projekte und zum Teil Veröffentlichungen gestandener Künstler. Allen Projekten gemein ist, dass es sich bei den jeweils geförderten Musiklabels um Kleinstunternehmen handelt, wobei es auch hier einen Mix namhafter und weniger renommierter Labels gibt.

Die Förderbedingungen wurden im engen Dialog mit der Musikbranche erarbeitet. Ein mit Branchenvertretern besetztes Fachgremium berät die Behörde bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe. So wird sichergestellt, dass ausschließlich gut durchgeplante und verheißungsvolle Vorhaben eine Förderung erhalten.
Eine Übersicht über die 2011 bislang geförderten Vorhaben finden Sie in der anliegenden Tabelle.

Quelle: Kulturbehörde

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