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Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Gerade die Arbeit mit teils noch wenig bekannten Künstlern bildet den Nährboden für die musikalische Vielfalt in der Musikstadt Hamburg. Die Förderung der Behörde für Kultur und Medien zielt darauf ab, die engagierte und kontinuierliche Arbeit der Musiklabels zu unterstützen, indem ihnen ein Teil des finanziellen Risikos abgenommen wird.“
 
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad. Ein mit Branchenvertreterinnen und -vertretern besetztes Fachgremium berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Für die erste Bewerbungsphase des Jahres können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 17. April 2018 (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Für später im Jahr geplante Vorhaben gibt es vom 16. August bis einschließlich zum 27. September eine weitere Antragsphase.
 
Für alle Fragen rund um die Antragstellung besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Hamburg Kreativ Gesellschaft unter 0176/383 691 05 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung beziehungsweise Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.

Quelle: Kulturbehörde Hamburg