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Deutschland muss mehr Einsatz für Künstlerfreiheit zeigen
Prof. Dr. Wolfang Kaschuba, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission: „Kunst ist als globales Medium der kritischen Begleitung gesellschaftlicher Prozesse und des offenen Austauschs gesellschaftlicher Erfahrungen unser wichtigstes kulturelles Kapital. Freilich nur dann, wenn sie nicht – wie heute zunehmend versucht – wirtschaftlich kontrolliert und politisch gelenkt wird. Sie muss sich vielmehr frei entfalten und damit selbst die Idee und den Raum der Freiheit verkörpern können. Deutschland kommt hier auf Grund seiner dramatischen Geschichte und seiner aktuellen Rolle als Zufluchtsland eine ganz besondere Verantwortung zu. Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative vom September 2017, mit der Leiterinnen und Leiter renommierter Theater, Museen und Filminstitutionen aus der ganzen Republik die Bundesregierung aufgefordert haben, ein Programm für verfolgte Künstlerinnen und Künstler aufzulegen. Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dies zügig umsetzen wird. Auch stünde es unserem Land gut an, wenn neben den Städten Hannover und Frankfurt sich weitere Städte dem internationalen Netz „Städte der Zuflucht“ (ICORN) anschließen würden.“

Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland gefordert
Dr. Tobias Knoblich, Vizepräsident der Kulturpolitischen Gesellschaft: „Gute Kulturpolitik braucht Daten, Fakten, Evaluationen. Der Weltbericht fordert hier Engagement von den Staaten ein, gerade mit Blick auf das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Handlungsebenen und Akteure. Deutschland sollte seine Kulturpolitikforschung ausbauen und in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland erarbeiten, wie ihn auch der Deutsche Städtetag fordert. Mit einem Kulturfinanzbericht allein, dessen Quelldaten bei Erscheinen schon drei Jahre alt sind, ist es nicht getan. Notwendig ist ein zeitnahes Monitoring im Kulturbereich mit mehr als nur statistischen Daten, das neue Einsichten und schnelles Reagieren bei Defiziten erlauben würde.“

UNESCO-Konvention zur Kulturpolitik muss handlungsleitend für Gesellschaftspolitik sein
Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates: „Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt ist nicht nur Berufungsgrundlage, sondern auch ein Handlungsinstrument für Nachhaltigkeit und gerechten Welthandel. Das gilt sowohl für die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung als auch die verschiedenen Handelsabkommen. Diese UNESCO-Konvention sollte stärker handlungsleitend für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaftspolitik sein, denn Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.“

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission