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Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Brecht-Haus als Ort des Exils, der Zuflucht, aber auch als Raum des kreativen Schaffens, bietet eine inspirierende Umgebung und die nötige Ruhe für den schöpferischen Prozess. Die vorigen Stipendiatinnen Claudia Manikowsky und Susanne Neuffer haben gezeigt, dass hier ausgezeichnete Literatur entstehen kann. In diesem Jahr können sich erstmals auch Übersetzerinnen oder Übersetzer für den Aufenthalt bewerben, weil ihre Arbeit für den interkulturellen Austausch im Bereich der Literatur in unserer globalisierten Welt immer weiter an Bedeutung gewinnt. Dem wollen wir durch das Stipendium Rechnung tragen.“
 
Das Brecht-Haus befindet sich in der dänischen Hafenstadt Svendborg auf der Insel Fünen und diente Bertolt Brecht, Helene Weigel und ihren Kindern während des Exils zwischen 1933 und 1939 als Wohnhaus. Dort entstanden unter anderem die Stücke „Die Gewehre der Frau Carrar“ und „Leben des Galilei“. Das von einem Verein verwalteten Reetdachhaus wurde zu Beginn der 1990er Jahre renoviert und beherbergt heute Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt. 
 
Bewerberinnen und Bewerber für das Arbeitsstipendium sollen in Hamburg leben und bereits mindestens ein veröffentlichtes Werk oder einen Verlagsvertrag und entsprechende Referenzen  vorweisen können. Die Miete für einen Monat sowie eine Aufwandspauschale von 1.000 Euro bezahlt die Behörde für Kultur und Medien. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2017.
 
Die vollständige Ausschreibung gibt es unter https://www.hamburg.de/bkm/stipendien/.

Quelle: Behörde für Kultur und Medien hamburg

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