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„Die kleineren Kultureinrichtungen in Niedersachsen tragen durch ihr Engagement maßgeblich zur Lebensqualität in der Region bei und setzen neue kulturelle Impulse. Das neue Förderprogramm stärkt ihre Arbeit nachhaltig“, sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Mit unserer Förderung wollen wir dazu beitragen, die Angebotsvielfalt noch weiter zu erhöhen und die Einrichtungen bei der Entwicklung von neuen Vermittlungsformaten, auch durch den Einsatz digitaler Medien, zu unterstützen.“
Das Programm fördert Investitionen mit einer Zuschusshöhe von 5.000 bis zu 50.000 Euro pro Projekt. Dazu zählen Anschaffungen, auch im Bereich der Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören. Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen mit einer Fläche bis zu 500 m², maximal drei vollzeitbeschäftigten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder nicht mehr als fünf eigenproduzierten Neuproduktionen im Jahr.

Die Anträge auf Förderung aus dem Investitionsprogramm können zum 15.06.2017 für 2017 und zum 15.09.2017 für 2018 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur online gestellt und parallel dazu in Papierform eingereicht werden.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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