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Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Dass der Hamburger Antrag den Completeness Check auf Anhieb bestanden hat, freut mich sehr. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Bewerbung des Jüdischen Friedhofs Hamburg-Altona nun weiter verfolgt werden kann.“
 
Die Hamburger Kulturbehörde hatte den Antrag für den Jüdischen Friedhof Hamburg-Altona im Dezember 2016 auf den Weg gebracht. Der deutsche UNESCO-Botschafter Stefan Krawielicki hatte ihn fristgerecht zum 1. Februar 2017 dem UNESCO-Welterbezentrum übergeben. Der erfolgreiche Completeness Check bestätigt jetzt, dass der rund 300 Seiten umfassende Hamburger Antrag korrekt erarbeitet worden ist und formal-technisch die sehr strengen Vorgaben der „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ erfüllt.
 
Die Unterlagen werden nun von der UNESCO an Experten von ICOMOS International weitergegeben, die im Laufe des Jahres 2017 den „außergewöhnlichen universellen Wert“ des Friedhofes, der Voraussetzung für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe ist, überprüfen. Im Herbst wird einer dieser Experten nach Hamburg kommen, den Friedhof besichtigen und den zugehörigen Managementplan prüfen. Gemeinsam werden die ICOMOS-Experten dann bis Anfang 2018 ein Gutachten für die UNESCO erstellen. Bei positivem Urteil hätte der Jüdische Friedhof Hamburg-Altona Chancen, Mitte 2018 auf der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen zu werden.
 
Der Jüdische Friedhof Hamburg-Altona ist einer der ältesten portugiesisch-sephardischen Friedhöfe der Welt und gilt als weltweit wichtiges kulturelles Zeugnis sephardischer Geschichte.
 
Quelle: Kulturbehörde Hamburg