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„Wir unterstützen es, dass die VG WORT und die Kultusminister der Länder nun gemeinsam mit den Hochschulen die entstandene Blockade bei der Nutzung der digitalen Semesterapparate auflösen wollen. Die digitale Nutzung unserer Lehrmedien und wissenschaftlichen Literatur an Hochschulen ist für uns selbstverständlich. Forschende, Lehrende und Studierende müssen einen möglichst einfachen und ungehinderten Zugang zu unseren Inhalten haben. Für ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an gedruckter und digitaler Bildungs- und Forschungsliteratur sind hohe Investitionen nötig, die nur auf einem begrenzten und kleinen Markt zurückverdient werden können. Deshalb müssen Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhalten, gemäß den Vorgaben, die der Bundesgerichtshof getroffen hat. Nur so kann die Qualität und Vielfalt von Literatur für Forschung und Lehre nachhaltig gesichert werden“, sagt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein.

Das im Jahr 2016 entwickelte Abrechnungssystem der VG WORT folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013. Es sieht vor, dass von Studierenden und Dozenten genutzte Texte künftig nicht mehr pauschal, sondern nach der tatsächlichen Nutzung abgerechnet werden. Für die Meldung der Nutzungen wurde von der VG WORT ein digitales Tool entwickelt. Die Universitäten befürchten einen deutlichen Mehraufwand für Dozenten, deshalb wurde der geplante Rahmenvertrag von den meisten Universitäten nicht akzeptiert.

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.