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„Der Unirahmenvertrag hat in den letzten Wochen zu sehr emotionalen Reaktionen geführt, bis hin zu einer Demonstration gegen die VG WORT“, sagte der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang. „Mit unserem Papier wollen wir die Debatte versachlichen.“

Das Papier des Börsenvereins stellt die Argumentation der Hochschulen gegen den Vertrag auf den Prüfstand. Es zeigt, dass der zusätzliche Aufwand für die Einzelerfassung auf ein Minimum reduziert wurde. Auch die von den Hochschulen veranschlagten Kosten und negativen Folgewirkungen bewahrheiten sich nicht. Die VG WORT stellt für die Umsetzung der Einzelabrechnung ein System bereit, das den Hochschulen einen unkomplizierten Meldevorgang ermöglicht.

Ohne die Umsetzung des Unirahmenvertrags würden Studierende und Dozenten an den deutschen Hochschulen mittelfristig nicht mehr auf hochwertige gedruckte oder digitale Lehrbücher zurückgreifen können. Das würde die Qualität der Lehre an den Universitäten und Fachhochschulen deutlich beeinträchtigen.

Der Rahmenvertrag tritt ab dem 1. Januar 2017 gemäß § 52a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. An die Stelle der bisher von den Ländern bezahlten Pauschalvergütung tritt eine Abrechnung auf der Basis tatsächlicher Nutzungen an den einzelnen Hochschulen. Zahlreiche Hochschulen haben bereits erklärt, dem neuen Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen.
Die FAQ steht ab sofort unter bit.ly/FAQ-Unirahmenvertrag zur Verfügung.

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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