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Bei der Produktion eines Kataloges ist es wünschenswert, dass dieser der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird.

Ein Katalog kann mit maximal 8.000,- Euro bezuschusst werden.
 

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges zwischen Februar und Dezember 2017 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen. *Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.


Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter*

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst/artikel.60221.php)

aufgerufen werden.
 

Ansprechpartnerin für Fragen zur Katalogförderung ist Simone Hahn, Tel. 90228-534, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bewerbungsschluss ist der 1. November 2016, 18.00 Uhr.

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten

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