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Außerdem soll im Rahmen der verfügbaren Mittel das Ziel der weitergehenden Nutzung von Digitalisaten berücksichtigt werden. Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.
 

Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch die Servicestelle Digitalisierung – digiS am Konrad-Zuse-Institut/ZIB im Auftrag der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten.

Der Link zur Ausschreibung in Form der Förderrichtlinie kann im Internet unter www.servicestelle-digitalisierung.de aufgerufen werden.
 

Die auf Einzelprojekte entfallende Förderung kann maximal 100.000,00 € betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt ein Kalenderjahr. Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel. Rückfragen sind an die Servicestelle Digitalisierung: 030 – 84185 363 / -200 zu richten.

Bewerbungsschluss ist der 24.10.2016. Wichtiger Hinweis: die online-Anträge müssen am 24.10.2016 bis spätestens 18.00 Uhr an die Servicestelle Digitalisierung – digiS am Konrad-Zuse-Institut Berlin/ZIB abgesandt sein.

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten