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Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Theater, Auftraggeber und Verlage zahlen auf die Honorare ihrer Künstler und Publizisten die sogenannte Künstlersozialabgabe. Hinzu kommen eigene Beiträge und ein Bundeszuschuss. GDBA-Präsident Jörg Löwer: „Die Künstlersozialversicherung stellt einen Meilenstein der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern dar. Das haben Regierungen aller Couleur immer wieder zutreffend betont. Eingeführt auf Initiative von SPD-Politikern zu Zeiten der Regierung Kohl im Jahre 1983, hat die gegenwärtige Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) noch im Sommer auf die überragende Bedeutung der KSK für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland hingewiesen. Gerade in Zeiten, in denen von Unternehmen aus echten oder vermeintlichen Sparzwängen immer mehr auf selbständige Künstler und Publizisten zurückgegriffen wird, muss der Angriff der Unternehmer auf die KSK in seinem Kern als ein Angriff auf die Existenz dieser Gruppe betrachtet werden.

Mit ihrer fadenscheinigen Argumentation geht es den Arbeitgebern in Wirklichkeit darum, die eigenen KSK-Abgaben zu sparen und allein den Versicherten und dem Steuerzahler aufzubürden. Das ist vollkommen inakzeptabel.

Auch die Klage über angeblich hohe Bürokratiekosten der KSK und die Betriebsprüfungen der Rentenversicherung Bund ist heuchlerisch: Nur weil die Arbeitgeber über Jahre ihrer Abgabepflicht nur schleppend nachgekommen sind, waren verstärkte Überprüfungen überhaupt notwendig – und mit den so erzielten Einnahmen wird im kommenden Jahr eine Senkung des Abgabesatzes realisiert.

Wenn der Angriff der hessischen Arbeitgeber auf die KSK als Testballon für bundesweite Akzeptanz gemeint sein sollte: Er wird auf entschiedenen Widerstand treffen!

Quelle: Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA)

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