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Zur Gründung des Fonds, auf den sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind sieben Verbände und Einrichtungen eingeladen. Sie alle engagieren sich im Bereich der zeitgenössischen Musik. Dazu gehören der Deutsche Musikrat, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Union Deutscher Jazzmusiker, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik und die Initiative Musik.

Zu den ersten Aufgaben des Vereins werden die Entwicklung der Förderkriterien und die Auswahl einer Fachjury gehören. Der Musikfonds soll Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützen. Für den Fonds stehen 1,1 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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