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Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: „Kulturgutschutz ist richtig. Wir befürchten aber einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der den Ländern auferlegt wird. Wir haben auch begründete Zweifel, inwiefern das Gesetz in der jetzigen Form seine Ziele erreichen kann. Deshalb brauchen wir eine fundierte Evaluierung mit allen beteiligten Akteuren nach zwei Jahren. Besonders wollen wir dabei die Auswirkungen des Gesetzes auf die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen Museen in den Blick nehmen."
 

Gabriele Heinen-Kljajić, Ministerin für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen: „Das Gesetz hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, aber den Ländern drohen auch durch das neu eingefügte Negativattest übermäßige finanzielle und organisatorische Belastungen. Deshalb muss eine zielgerichtete Evaluierung sicherstellen, dass die Tür für notwendige Korrekturen offen bleibt und der Mehraufwand kompensiert wird."
 

Boris Rhein, Hessischer Kunstminister: „Wir befürchten erhebliche Nachteile für den Kunsthandel, insbesondere durch die Binnenausfuhrbeschränkungen durch das neue Kulturschutzgesetz. Hinzu kommen vermutlich erhebliche Mehrkosten, die am Ende bei den Ländern hängen bleiben. Deshalb ist es richtig und wichtig das Gesetz kurzfristig umfassend zu evaluieren, um mögliche Nachteile auszugleichen."

Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur