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Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen der Freien Berliner Szene einem größerem Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 1. Halbjahr 2017 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 2. Halbjahr 2017 beginnen, wird es zum 15. Februar 2017 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 20.000 € pro Projekt. Nähere Informationen zu diesem Programm sind auf der Internetseite der Berliner Kulturverwaltung zu finden.
 

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
 

Die Antragsstellung ist elektronisch. Sofern es erforderlich ist, ist eine zusätzliche Abgabe des Dokumentationsmaterials möglich.
Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/

aufgerufen werden.
 

Bewerber/innen, denen eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können ggf. die Bewerbungsunterlagen wie bisher in schriftlicher Form einreichen. Die Antragsformulare können u.a. per E-Mail angefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ligges (alle Kunstsparten) oder an Frau Razlag (für den Bereich der Ernsten Musik und Chorprojekte) unter folgenden Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen:

Tel.Nr.: 90228 – 711 (Frau Ligges) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.Nr.: 90228 – 713 (Frau Razlag) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten

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