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Der Deutsche Kulturrat hatte vor zwei Jahren die Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes begrüßt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Abgabegerechtigkeit und damit zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse geleistet. Da der Abgabesatz für die Zahlungen der Unternehmen an die Künstlersozialkasse 2015 und 2016 stabil geblieben ist, kann man schon jetzt von einem Erfolg des Gesetzes sprechen.

 

Doch damit ist die Künstlersozialversicherung noch nicht dauerhaft gesichert. Besonders im digitalen Umfeld zeichnet sich ab, dass die Selbstvermarktung künstlerischer Dienstleistungen und Werke durch Künstler sehr stark an Bedeutung gewinnt. Daraus folgt, dass weniger Künstlersozialabgabe anfällt, da es bei Selbstvermarktungen keinen Abgabeschuldner gibt. Diese Einnahmelücke bei der Künstlersozialkasse kann nicht nur durch eine bessere Erfassung von abgabepflichtigen Unternehmen beseitigt werden, sondern nur durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Kulturberufe ändern sich fundamental. Immer mehr Mitglieder der Künstlersozialversicherung arbeiten im digitalen Kulturmarkt und verkaufen ihre Produkte und Dienstleitung direkt, ohne Einschaltung eines Vermittlers, an den Endkunden. Damit verringert sich die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen, die 30% der Gesamtkosten der Künstlersozialkasse stemmen. In der Zukunft muss der Bund deshalb zwingend den Zuschuss erhöhen, um die Finanzierungslücke zu schließen.“

Quelle: Deutscher Kulturrat

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