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Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, nimmt zur Mitteilung der Europäischen Kommission Stellung:

„In der digitalen Welt wird mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich profitieren davon bisher vor allem Plattformbetreiber, die Kreativschaffende entweder überhaupt nicht oder deutlich unter Wert vergüten. Wir freuen uns, dass die Kommission diese Problematik in ihrer Mitteilung klar benennt und Verbesserungen im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ankündigt.

Wie der Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube zeigt, berufen sich bestimmte Online-Plattformen bisher auf eine unklare Rechtslage, um Urheberinnen und Urheber nicht an den Einnahmen beteiligen zu müssen. Diese Plattformen treten zudem in direkte Konkurrenz zu den zahlreichen lizenzierten Anbietern von digitalen Inhalten. Das verzerrt den Wettbewerb und behindert die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarkts.

Bei der Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtlinie kommt es jetzt darauf an, bestehende Schlupflöcher auch tatsächlich zu schließen. Plattformbetreiber, die wirtschaftlich von der Verwertung kreativer Inhalte profitieren, dürfen sich nicht länger ihrer Verantwortung entziehen, die Schöpfer der Werke fair zu beteiligen.“

Quelle: GEMA

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