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Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Eine Kultur- und Wissensgesellschaft braucht die Buchpreisbindung. Das hat der Deutsche Bundestag mit seinem eindeutigen Votum heute bekräftigt. Er hat damit ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt – nicht nur für die Buchbranche, sondern auch auf europäischer Ebene. Wer Bücher – gleichgültig in welcher Erscheinungsform – allein den Gesetzen des Marktes unterordnet, der liefert auch die Inhalte den Marktgesetzen aus. Und eine reine Bestsellerkultur lässt keinen Raum für Nischenthemen, Experimente und kulturelle Vielfalt.“

Der deutsche Buchmarkt ist einer der größten Buchmärkte weltweit und ein Vorbild an Qualität und Vielfalt. Garant für seine kulturelle Vielfalt ist die Buchpreisbindung. Der Verleger legt den jeweiligen Titel-Preis für das gedruckte Buch und das E-Book fest, und alle geschäftsmäßig oder gewerblich agierenden Buchhändler müssen beim Verkauf an Endabnehmer diese gebundenen Ladenpreise einhalten. So ist garantiert, dass das jeweilige Buch überall dasselbe kostet. Damit trägt die Buchpreisbindung dazu bei, dass ein breites Buchangebot erhalten und die Zugänglichkeit von Büchern deutschlandweit für eine breite Öffentlichkeit sichergestellt wird.

Das Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland gibt es seit 2002. In der Branche wurde die Preisbindung ebenfalls auf E-Books angewendet, was auch durch ein Gerichtsurteil bestätigt wurde. Bisher fehlte in dem Gesetzestext aber ein expliziter Hinweis auf elektronische Bücher.
Frankfurt am Main, 29. April 2016

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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