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Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren und künstlerischen oder kuratorischen Gruppen im Bereich der visuellen Künste in Berlin bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben. Gefördert werden Recherche- oder Arbeitsvorhaben, u.a. zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema, zur Entwicklung von Projekten, zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation.
 

Es werden insgesamt 60 Stipendien vergeben – mindestens 52 Stipendien an Künstlerinnen und Künstler und maximal 8 Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren. Die Stipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert.
 

Bei der Vergabe der Recherchestipendien 2016 wird die Kulturverwaltung des Berliner Senats erstmals die Idee einer partizipativ zusammengesetzten Jury umsetzen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Jahres 2015 haben über einen durch Vorschläge von Initiativen und Institutionen der Bildenden Kunst entstandenen Pool an Expertinnen und Experten abgestimmt. Aus den meistgewählten Expertinnen und Experten hat Staatssekretär Tim Renner folgende Jurymitglieder berufen:
Kathrin Becker (Kuratorin, Leiterin des Video-Forums des n.b.k.), Kerstin Honeit (Künstlerin), Andreas Koch (Künstler, Kritiker), Marie-José Ourtilane (Kuratorin, Kunsthistorikerin) und Nina Rhode (Künstlerin, Professorin).
 

Bewerber/innen müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dürfen im Jahre 2016 noch kein Stipendium des Berliner Senats erhalten haben. Studierende sind von der Vergabe der Recherchestipendien ausgeschlossen. Künstler/innen, die sich in einer Weiterbildung befinden, sind antragsberechtigt.
 

Bewerbungen sind nur im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich, d.h. diejenigen, die sich im Jahr 2015 für das Recherchestipendium Bildende Kunst beworben haben, können sich erst wieder im Jahr 2017 bewerben.
 

In Berlin lebende Ausländer/innen können zur Vergabe nur zugelassen werden, wenn in ihrem Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.
 

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet aufgerufen werden unter:
https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=META&formtecid=4&areashortname=EGOKUEF

Die Bewerbungsfrist endet am 02. Juni 2016 um 18.00 Uhr.

Ansprechpartner für Rückfragen ist Veit Rieber, Telefon: 90228 764, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten