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Mit dem Zuschussvertrag wird den drei großen Opernhäusern der Stadt sowie dem Staatsballett Berlin die finanzielle Basis gegeben, auch in der Zukunft international künstlerisch konkurrenzfähig zu bleiben. Der Stiftungsrat der Stiftung Oper in Berlin hatte dem Vertragsentwurf in seiner Sitzung am 9. März 2016 bereits zugestimmt.
 

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020 und sieht in den Jahren 2017 – 2020 einen jährlichen Gesamtzuschuss an die Stiftung von 141,2 Mio. € vor, im laufenden Haushaltsjahr erhält sie einen Gesamtzuschuss von 138,1 Mio. €. Damit erhält die Stiftung gegenüber dem Jahr 2015 eine Zuschusserhöhung in 2016 um 2,8 Mio. € und in 2017 ff. um 5,85 Mio. € zum teilweisen Ausgleich der Tariferhöhungen für die rund 1.900 Beschäftigten.

Von den jährlich 141,2 Mio. € ab 2017 erhält die Deutsche Oper Berlin rd. 45,8 Mio. €, die Staatsoper im Schiller Theater rd. 49,5 Mio. €, die Komische Oper Berlin rd. 35,8 Mio. € und das Staatsballett Berlin rd. 8,8 Mio. € sowie das Stiftungsdach rd. 1,1 Mio. €.
 

Im Vertrag wird die Stiftung u.a. verpflichtet, eine zwischen den künstlerischen Betrieben abgestimmte Spielplangestaltung zu sichern, ein zielgerichtetes Marketing zu koordinieren und darüber hinaus strukturelle Maßnahmen zu realisieren, um die wirtschaftliche Lage und künstlerische Leistungsfähigkeit langfristig zu gewährleisten.
 

Der Zuschussvertrag bedarf nun noch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
 

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