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Die European Film Academy verlegt zudem den Einreichtermin für den Europäischen Filmpreis vom 15. Juni auf den 31. Mai. „Diese Änderung in unserem Kalender”, so Holland weiter, „verschafft den stimmberechtigten Mitgliedern der European Film Academy mehr Zeit, um die eingereichten Filme zu sichten.”
 
Teilnahmeberechtigt sind in diesem Jahr weiterhin alle Filme, die nach dem  1. Juli 2015 im Kino oder auf einem Festival erstmalig vor Publikum gezeigt wurden. Ab nächstem Jahr wird dieser Termin ebenso an die neue Einreichfrist angepasst und so müssen die teilnahmeberechtigten Filme für den Europäischen Filmpreis 2017 eine offizielle Kino- bzw. Festivalauswertung ab 1. Juni 2016 vorweisen.
 
Der Gewinner der neuen Auszeichnung für Maskenbild wird von einer Jury gekürt. Diese Jury, die bereits Teil des EFA-Vergabeverfahrens ist, besteht aus Vertretern verschiedener Gewerke und wählt die Preisträger in den folgenden Kategorien:EUROPÄISCHER KAMERAPREIS – PRIX CARLO DI PALMA, EUROPÄISCHER SCHNITT, EUROPÄISCHES SZENENBILD, EUROPÄISCHES KOSTÜMBILD, EUROPÄISCHES MASKENBILD, EUROPÄISCHE FILMMUSIK sowie EUROPÄISCHES SOUNDDESIGN.
 
Die Gewinner der anderen Kategorien werden, wie in der Vergangenheit auch, von den mehr als 3.000 Mitgliedern der European Film Academy bestimmt.
 
Der 29. Europäische Filmpreis wird in insgesamt 22 Kategorien am 10. Dezember in Wroclaw (Polen), der europäischen Kulturhauptstadt 2016, verliehen.
 
Quelle: EUROPEAN FILM ACADEMY e.V.