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Erstmalig sind auch der Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft, die Handwerkskammer Schleswig-Holstein, der Verband der Restauratoren sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes im Denkmalrat vertreten. Damit hat sich die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder von 14 auf nunmehr 18 Mitglieder erhöht. In der konstituierenden Sitzung gestern (25. November) hat der Denkmalrat Herrn Helmut Riemann, Vertreter der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, zum Vorsitzenden des Denkmalrates gewählt. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Oberkirchenrätin Marie-Luise Görlitz, Vertreterin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, gewählt.
 
Kulturministerin Anke Spoorendonk unterstrich anlässlich der Neuberufung insbesondere die beratende Aufgabe des Denkmalrates für alle Denkmalschutzbehörden des Landes. „Der Denkmalrat kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern. Ziel des neuen Denkmalschutzgesetzes ist es, den Bürgern Rechtssicherheit zu geben und den unterschiedlichen Interessen in unserem Lande gerecht zu werden. Das reiche kulturelle Erbe unseres Landes wird sichtbar in den vielfältigen Kulturdenkmalen, seien es archäologische Denkmale, Baudenkmale oder Gründenkmale. Diese gilt es zu pflegen und zu bewahren“, betonte sie. Die Ministerin begrüßte in der Sitzung des Denkmalrates erstmals auch Vertreter der Landtagsfraktionen. Nach der neuen Denkmalratsverordnung haben die Fraktionen das Recht, jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Die beratende Teilnahme von Landtagsabgeordneten gewährleiste einen noch intensiveren Informations- und Meinungsaustausch im Denkmalrat, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

Quelle: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa  Schleswig-Holstein

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