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Im Dezember 2014 war das „Biikebrennen“ der Nordfriesen bereits in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Dieses Verzeichnis soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Damit eine Ausdrucksform in das Verzeichnis aufgenommen werden wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen: Die Tradition muss Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Wissen und Können müssen weitergegeben werden und sich weiterentwickeln können. Zudem muss jede und jeder Interessierte teilnehmen können. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt.
 
Die Bewerbungsunterlagen finden sich auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de. Die Anmeldung kann im jeweiligen Bundesland eingereicht werden, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben.

Quelle: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Schleswig-Holstein

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