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Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Wir haben in Deutschland einen reichen Schatz an Kultureller Vielfalt. Ich freue mich, dass auf Vorschlag des Deutschen Musikrates ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieses Schatzes in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Ein kreativer, reflektierender und bewahrender Umgang mit der musikalischen Vergangenheit wird gerade durch die Amateurmusik gelebt. Rund zwei Millionen Musikerinnen und Musiker sind aktiv in Verbänden der instrumentalen Amateurmusik tätig. Sie leben die Kulturelle Vielfalt in unserem Land, pflegen kulturelle Bräuche und geben sie an nachfolgende Generationen weiter. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis zeichnet das vielfältige Engagement dieser Menschen in besonderer Weise aus und unterstreicht damit die Bedeutung der Amateurmusik für unsere Gesellschaft.“
 
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wächst von Jahr zu Jahr und macht die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar. Derzeit befinden sich 68 Kulturformen und vier Programme in dem Verzeichnis.
 
Quelle: Deutscher Musikrat

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