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Bereits im vergangenen Jahr wurde das regelmäßige Budget der Behörde für Kultur und Medien für den LCA von jährlich 150.000 Euro durch zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro angehoben. Zusätzlich brachte die Clubstiftung 15.000 Euro aus dem FairTix-Ticketing für den LCA als Direktspende ein. Dank einer Spende des privaten Musikunterstützers Jan Szlovak von 20.000 Euro konnte die gesonderte Unterstützung von Nachwuchskonzerten (sogenannte „LCA+“) ausgebaut werden, so dass 2016 insgesamt 235.000 Euro zur Verfügung standen.
 
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Der Live Concert Account hat sich in den letzten neun Jahren als Förderinstrument sehr bewährt und wird im kontinuierlichen Dialog mit der Szene weiterentwickelt. Die solidarisch eingebrachten Anteile aus dem clubeigenen Ticketing wie auch die großzügige private Spende zeigen, dass der LCA insgesamt ein Erfolgsmodell ist. Wenn wir wie in diesem Jahr die Möglichkeit haben, das vorgesehene Budget aufzustocken, so tun wir das gerne, weil es unmittelbar der Veranstaltung von Livemusik in den so unverzichtbaren kleineren Musikclubs und der musikalischen Vielfalt in Hamburg dient.“
 
Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der Clubstiftung, unterstreicht die Bedeutung der Hamburger Club-Förderung: „Zwei Drittel der geförderten Konzerte sind Kleinstkonzerte, die wir im Rahmen des LCA-PLUS-Konzeptes gesondert fördern. Kleinere Konzerte mit geringem Eintritt und wenigen Besuchern haben einen besonderen Stellenwert bei der Entwicklung neuer Talente und sind somit besonders förderungswürdig. Damit können insbesondere die kleinen Vielveranstalterclubs in ihrer Kulturarbeit zusätzlich unterstützt werden.“
 
Der Live Concert Account (LCA) ist ein Fördermodell für Hamburger Livemusik-Spielstätten, das gemeinsam von der Behörde für Kultur und Medien, dem Clubkombinat Hamburg e. V. und RockCity Hamburg e. V. – auch im Dialog mit der GEMA – entwickelt wurde. Dieses Förderinstrument für Livemusik ist in seiner Form bundesweit einmalig: Die jeweilige Förderung pro Club wird im Kern auf der Grundlage der entrichteten GEMA-Vergütungen des Vorjahres bemessen und anhand eines Verteilungsschlüssels errechnet. Mittels dieser Quote wird im Verhältnis zur verfügbaren Fördersumme direkt an die Antragssteller ausgeschüttet. Das bedeutet: Je mehr Konzerte, desto höher die Förderung.
 
Die Antragsunterlagen sind ab sofort online verfügbar und können bei der Clubstiftung eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 1. September 2017.
Antragsunterlagen und weitere Informationen unter
https://www.hamburg.de/bkm/liveconcertaccount/ und
https://stiftung-private-musikbuehnen-hamburg.de/fuer-clubs/#anchor_live-concert-account
 
Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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