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Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben.
 
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Von der Aufbruchstimmung, die wir seit der Eröffnung der Elbphilharmonie in der Hamburger Kultur spüren, sollen die Künstlerinnen, Künstler und Kreativen unserer Stadt profitieren. Der Musikstadtfonds ist für die Freie Musikszene dabei ein wichtiges Instrument, mit dem wir Hamburgs vitales und facettenreiches Musikleben weiter stärken.“ 
 
Mit dem Musikstadtfonds soll die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt werden, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstlerinnen und Künstler erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury.
 
Die Förderrichtlinie wurde aktualisiert. Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.
 
Interessierte können sich ab 19. Mai online unter:
https://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Application/Index.aspx (hier unter dem Stichwort Musikstadtfonds bewerben. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind schon jetzt veröffentlicht unter:www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds.

Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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