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Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 68 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eintragen, darunter der Poetry Slam, das Hebammenwesen sowie Orgelbau und Orgelmusik. Zwei Traditionen aus Schleswig-Holstein sind bisher im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet: die Biike der Friesen und das Niederdeutsche Theater. 
 
Aufnahmekriterien
Zahlreiche Kriterien sind für die Aufnahme entscheidend: Eine kulturelle Ausdrucksform muss Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das mit ihr verbundene Wissen und Können muss über längere Zeit weitergegeben werden und sich immer wie-der neu entwickeln können. Zudem muss die Mitwirkung an der Kulturform grundsätzlich für alle offen sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Besonders willkommen sind Vorschläge, die die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden. 
 
Bewerbungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober zu beschreiben. Dafür stehen online ein Bewerbungsformular und ein Merkblatt zur Verfügung. In Schleswig-Holstein reichen Sie Ihre elektronische Bewerbung im Kulturministerium (MJKE) unter folgenden Email-Adresse ein: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     
Im Frühjahr 2018 entscheidet eine Landesjury über die Weiterleitung der Einreichungen. Neue Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis erfolgen nach einem mehrstufigen Evaluierungsverfahren dann Anfang 2019.
 
Das Bundesweite Verzeichnis
68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme Immateriellen Kulturerbes sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eintragen. Sie sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist. Formen Immateriellen Kulturerbes vermitteln Identität und Kontinuität. Ihre Träger geben sie von Generation zu Generation weiter und gestalten sie immer wieder neu. Das Verzeichnis wird schrittweise erweitert. Es soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland sichtbar machen. 
 
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Einzelne Elemente aus diesem Verzeichnis können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. 
 
Weitere Informationen erteilt Marion Schwarz (MJKE – Kulturabteilung),
Telefon: 0431/988-2523 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe,
Benjamin Hanke, Telefon: +49 30 206 581-11, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Quelle: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Schleswig-Holstein

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