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Die tarifliche Mindestgage gilt vor allem für alle solistisch tätigen Darsteller, insbesondere Schauspieler, sowie andere künstlerisch tätige Mitarbeiter wie etwa Dramaturgen, Disponenten, Inspizienten, Souffleure, Regieassistenten und Theaterpädagogen. Außerdem findet sie Anwendung auf die Bühnentechniker, also beispielsweise Theatermaler, Bühnenplastiker, Maskenbildner und Requisiteure. Anders als bei diesen sieht der einschlägige Tarifvertrag (NV Bühne) aber bei den solistisch tätigen Darstellern und anderen künstlerischen Mitarbeitern keine nach Stunden berechnete Arbeitszeit vor. Darin unterscheidet sich hier die Mindestgage auch vom gesetzlichen Mindestlohn, der ausschließlich nach Arbeitsstunden bemessen wird.
 

Insofern bildet die Mindestgage also die absolute Untergrenze dessen, was jeder Künstler, der mindestens eine Spielzeit auf der Grundlage des NV Bühne beschäftigt wird, monatlich erhält. In den allermeisten Fällen liegen die Gagen deutlich über der Mindestgage. So beträgt die Durchschnittsgage von Schauspielern und Tänzern zurzeit brutto ca. 2.800 Euro, von Solosängern ca. 3.100 Euro.
 

Die Verhandlungen über weitere Erhöhungen der Mindestgage sollen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Diese Erhöhungen werden wesentlich auch von der möglichen Steigerung der öffentlichen Finanzierung der Theater abhängen.

Quelle: Deutscher Bühnenverein

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