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Laut der Pressemitteilung des Kammergerichts war die GEMA nicht berechtigt, den sogenannten Verlagsanteil an die Verlage auszuschütten. Die Musikverleger_innen der Autor_innen hätten weder eigene Rechte begründet, noch die Nutzungsrechte der Autor_innen bei der GEMA eingebracht, was über den Wahrnehmungsvertrag der Autor_innen geschehen sei. Konkrete Zahlungsanweisungen zwischen den klagenden Autoren, Verlagen und der GEMA seien nicht getroffen worden, auch konkrete Abtretungen der Ansprüche seien nicht vereinbart gewesen.
 

Dieser Urteilsspruch kann aus Sicht des Verbandes verheerende Auswirkungen haben. Sollte die GEMA als Reaktion auf das Urteil die Ausschüttungen an Verlage einstellen, droht kleinen und mittelständischen Musikverlagen Insolvenzgefahr.
 

Zu den Aufgaben der Musikverlage zählen unter anderem die Vermittlung und Verbreitung der Werke, Promotion, Akquise für Film- und Werbemusik, GEMA-Meldungen und die finanzielle Unterstützung der Autor_innen. Damit spielen sie eine wichtige Rolle für die Autor_innen. Die Entscheidung des Kammergerichts steht somit in starkem Kontrast zu dieser partnerschaftlichen Beziehung und den Vereinbarungen zwischen der Mehrheit der Musikverlage und ihren Künstler_innen.
 

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnell zu handeln und eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die Verlegerinnen und Verleger brauchen wie die Tonträgerherstellerinnen und -hersteller sowie Sendeunternehmen eigene Rechte für ihre Leistungen. Bis es so weit ist, sind Autorinnen, Autoren, Musikverlage und die GEMA aufgefordert, eine einvernehmliche Übergangslösung zu schaffen, die das Schlimmste verhindert“, so Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT.
 

Unabhängige Musikunternehmen arbeiten in der Regel auf der Grundlage von Mischkalkulationen. Eine ihrer Einnahmequellen ist sehr häufig ein angeschlossener Musikverlag. Neue Künstler_innen veröffentlichen häufig nicht nur auf einem Label, sie verlegen auch im angeschlossenen Musikverlag. Die vom Musikverlag erwirtschafteten Einnahmen finanzieren nicht nur Marketingmaßnahmen quer, sie ermöglichen Darlehen für Künstler_innen und tragen zur Kostendeckung von Produktionen bei. Künstler_innen, Autor_innen, Manager_innen, Labels, Musikverlage, Musikclubs, Verwertungsgesellschaften etc. sind in einem fein aufeinander abgestimmten System miteinander verbunden, das sich über Jahrzehnte in seinen Grundzügen einvernehmlich herausgebildet hat und dessen Nutzen vor allem neuen, jungen Künstler_innen zugutekommt und solchen, die sich in Nischen fern des Mainstreams versuchen. Nur Künstler_innen mit gefestigter Karriere und solche, die ihr Musikschaffen über Nebeneinnahmen finanzieren, können es sich leisten, auf diese Netzwerke, Unterstützer_innen und Finanzgeber_innen zu verzichten. Dazu gehören gerade auch die Leistungen der Musikverlage.

Quelle: VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.

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