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Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
 

Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Dem Antrag sind

a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des/der Antragsteller/in und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik,
sowie
b) Angaben darüber, welches künstlerische Projekt vorgesehen ist wie es realisiert werden soll, bei Wiederaufnahmen Dokumentationen der erfolgreichen Erstaufführung und ihrer Aufnahme bei Publikum und Kritik,

beizufügen.

Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere; Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.

Die einjährige Spielstättenförderung kann für investive Zuschüsse zum Ausbau, zur Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder von Produktionsorten und/oder als Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen beantragt werden.
 

Der Antrag muss eine genaue Darstellung darüber enthalten, für welche Nutzungsart die Spielstätte bestimmt ist und mit welcher Inanspruchnahme durch welche Nutzer zu rechnen ist. Ferner ist ihm

a) für investive Zuschüsse ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
sowie
b) für Betriebskostenzuschüsse eine Aufwands- und Ertragsrechnung

beizufügen.

Die Einstiegsförderung kann von

1. Berufseinsteigern, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschossen haben,
2. Quereinsteigern, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
3. Berufsumsteigern, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseure oder Choreographen) arbeiten wollen, wenn sie bisher noch keine Förderung von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten erhalten haben, beantragt werden.

Die Einstiegsförderung wird als Stipendium gewährt. Das Stipendium wird maximal bis zu einer Höhe von 8.000,00 € gewährt.
 

Dem Antrag sind beizufügen:

1. für Berufseinsteiger: einschlägige Zeugnisse und die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst,
2. für Quereinsteiger: der Nachweis professioneller Qualität im Bereich der darstellenden Kunst durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen,
3. für Berufsumsteiger: der Nachweis ihrer Eignung durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen.
 

Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförde-rung und Einstiegsförderung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
 

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
 

Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter
https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=META&formtecid=4&areashortname=EGOKUEF
aufgerufen werden.
 

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2016 um 24.00 Uhr.

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten

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