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Es wird angestrebt, dass im Rahmen dieser Laufzeit zwei volle Spielzeiten im sanierten Haus am Offenbachplatz realisiert werden können. Ist dies der Fall, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwei Jahre, falls nicht eine der Parteien bis zum 30. Juni 2018 schriftlich widerspricht.  
 

Ist das nicht der Fall, so ist der Widerspruch ausgeschlossen beziehungsweise unwirksam und der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. August des Jahres, in dem die zweite volle Spielzeit im sanierten Haus realisiert worden ist, längstens jedoch bis zum 31. August 2022.
 

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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