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Die Deutsche UNESCO-Kommission veröffentlicht im Anschluss an die Entscheidung zu Neuaufnahmen in diese internationalen UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes eine Pressemitteilung. Ein live audiocast der Beratungen in Namibia steht in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. 

4. Dezember, Bonn/Berlin: Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Am 4. Dezember geben die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Dr. Monika Grütters bekannt, welche kulturellen Ausdrucksformen aus Deutschland 2015 neu in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. 

Für eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist entscheidend, dass kulturelle Ausdrucksformen nachweisbar lebendig und für die Trägergemeinschaft identitätsstiftend sind. Die Weitergabe von Wissen und Können, eine kreative Weiterentwicklung, freier Zugang zu der Tradition sowie eine Einbindung der gesamten Gemeinschaft sind weitere wichtige Kriterien. Die bisher aufgenommenen 27 Formen des immateriellen Kulturerbes geben einen Eindruck der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland. 

Hintergrundinformationen zum immateriellen Kulturerbe
Zum immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet. Immaterielles Kulturerbe ist oft auch die Grundlage von materiellem Kulturerbe.
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 364 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt sind derzeit von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 163 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. 

Um eine kulturelle Ausdrucksform für die internationalen UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen, ist die Aufnahme in ein nationales Verzeichnis verpflichtende Voraussetzung. Deutschland hat als erste Nominierung die "Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften" bei der UNESCO eingebracht. Darüber wird der Zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO im November/Dezember 2016 entscheiden.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

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