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Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der „Jury für den Hauptstadtkulturfonds“ durch den „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2016 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.
 

Der Hauptstadtkulturfonds ermöglicht eine Online-Bewerbung. Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ https://formular.berlin.de/xima-forms-29/get/14655435843100000?mandantid=/META_EGOKUEF_XIMA/000-01/instantiationTasks.properties

aufgerufen werden.
 

Antragsteller, die das Antragsformular per Hand ausfüllen möchten, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle.

Es wird den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch empfohlen, die Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen. Das ausgedruckte Antragsformular ist zu unterschreiben und mit allen Anlagen in vier-facher Ausfertigung einzureichen.
 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds
Siegfried Langbehn
c/o Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188 – 190, 10119 Berlin.

Telefon: (030) 90228 – 744
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten

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