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Staatsrat für Kultur Dr. Carsten Brosda: „Die Musikstadt Hamburg braucht neben herausragenden musikalischen Leuchttürmen auch das kreative Fundament einer lebendigen und vielfältigen Musikszene. Mit dem Musikstadtfonds stellt die Stadt künftig zusätzlich eine halbe Million Euro pro Jahr zur Verfügung, mit der wir gerade diese bereichernde Vielfalt genreübergreifend noch besser fördern wollen.“

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. 

In der ersten Förderperiode (15. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2017) sind insgesamt 1,1 Millionen Euro ausgeschrieben. Diese Summe beinhaltet die Musikstadtfonds von 2016 und 2017, sowie die schon bestehenden Mittel zur Förderung der E-Musik und des Jazz aus 2017. Ab 2018 werden dann jährlich insgesamt 600.000 Euro (500.000 Euro Musikstadtfonds und 100.000 Euro E-Musik- und Jazz-Förderung) ausgeschrieben. Durch diese Zusammenlegung wird sowohl das Antragsverfahren vereinfacht, als auch der Vielfalt der Freien Musikszene noch besser Rechnung getragen.

Die Kulturbehörde wird zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury einsetzen, die unabhängig über die Förderempfehlungen entscheidet. In dieser Jury sollen die Bereiche Klassische beziehungsweise Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik vertreten sein.
Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads.

Am 
Montag, den 20. Juni, findet um 16:30
in der Kulturbehörde (Sitzungsraum 4.28, Große Bleichen 30, 4.Stockwerk)
eine Informationsveranstaltung zum Musikstadtfonds statt zu der Interessierte herzlich eingeladen sind.
 
Quelle: Kulturbehörde Hamburg

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